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„Unterwäsche-Model am Kreisverkehr?“

Mit dieser Überschrift kursierte am Samstag, den 20.10.2012, ein Artikel eines unbekannten Herrn in der Passauer Neuen Presse in der Rubrik „Waldkirchner Lautenspieler“. Hierbei äußerte der „alte Trottel“, wie er sich selbst nannte, seinen Unmut über die Art der Werbung für die „After Summer Party“, welche am selbigen Abend in der Schönbrunner Turnhalle, ausgehend vom Sportverein der DJK SG Schönbrunn a.L., stattgefunden hat.

 Er beginnt den Artikel mit der, und darüber sind wir uns von der Zuzlaredaktion alle einig, lächerlichen Aussage, dass eine Werbetafel für unsere Party am Waldkirchner Kreisverkehr eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt. Anlässlich dieser leblos aufgestellten These kann nur angenommen werden, dass sich der Herr mit dem § 315c des Strafgesetzbuches in keinster Weise auseinandergesetzt hat. In dem Paragraph wird nämlich ausführlichst aufgeführt, wann ein Vergehen nach dem oben angeführten Paragraph vorliegt und wann nicht. Nach mehrfacher, haarlichst genauer Durchsicht traf kein einziger Absatz bzw. Nummer für seinen geschilderten Fall zu.

Es sei denn und jetzt haltet euch fest, dass der § 315 c StGB nicht abschließend ist und somit neue Fälle kreiert werden können, der in diesem Fall dann wohl in etwa so lauten würde:

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er

a)      infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b)      infolge geistiger oder körperlicher Mängel oder
c)      infolge eines Werbeplakates der DJK SG Schönbrunn a.L. für die After Summer Party

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, … wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer aufmerksam gelesen hat, dem geht jetzt ein Lichtlein auf, denn wird nach diesem Paragraph der Fahrzeugführer bestraft, also der „alte Trottel“. Das war wohl schon mal ein Schuss in den Ofen…

Ok, aber wollen wir ihm noch eine Chance geben. Es gibt nämlich in der Straßenverkehrsordnung einen Auffangparagraphen, der alles, aber wirklich auch komplett alles, was sonst nirgends niedergeschrieben ist, beinhaltet und mit einem Verwarnungsgeld bestraft. Namentlich der § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

§ 1 Grundregeln

1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet
     oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Demzufolge müsste unser Werbeplakat auf vier Räder geschraubt werden, gespickt mit einem Motor und einem Roboter, der das Ganze lenkt und schwupp di wupp, ein Verkehrsteilnehmer wäre geschaffen, der unseren Freund, den „alten Trottel“, im Straßenverkehr gefährden könnte.

Wie ihr seht, auch der allerletzte Auffangparagraph greift an seiner These der Straßenverkehrsgefährdung nicht.

Des weiteren ärgert sich der Verfasser des Artikels, wie ein solches Motiv, also eine auf der Toilette sitzende Frau, Anreiz für den Besuch unserer Party sein könne. Wer den Artikel jedoch genau gelesen hat, so hat er sich auch hier wieder selbst ein Bein gestellt. Ein paar Zeilen weiter oben schreibt er nämlich wörtlich, dass das Werbeplakat ein „wahrer Hingucker“ ist. Was ist wohl der Sinn einer Werbung, liebe Zuzlagemeinde??

Vielleicht wird der alte Herr von dem Plakat nur so abgelenkt, weil er eine „knappe Damenunterwäsche mit Kirschdekor“ schon lange nicht mehr gesehen hat und daher vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.

Des weiteren lässt sich unser Werbungsmacher über den Slogan „Mutter sucht Schraube“ aus. In aller Munde eine großartige Idee, um Liebesuchende bei einem gemütlichen Cocktail an der Bar zusammenzuführen.

Das Motto „Mutter sucht Schraube“ passt in dem Fall wohl ebenfalls nur zu Gut, so ist bei manchem eine Schraube wohl mehr als zu locker und dabei würde eine Mutter gut helfen, um die Schraube wieder festzuziehen… Aber man munkelt nur…

Und für die schlechten Englischkenntnisse kann nun wirklich keiner was. Es würde ja keiner was sagen, wenn der Name der Party ein komplexer, zeitlich variierender Satzbau wäre, aber was bitteschön kann man an „After Summer Party“ nicht verstehen?! Es ist Oktober, der Sommer ist vorbei, also feiern wir eine Party nach dem Sommer, ganz schön schwierig…

Zum Abschluss möchten wir uns noch einmal herzlichst für diese Schleichwerbung bei dem „alten Trottel“ bedanken. Denn so viel ist sicher, Werbung, egal in welcher Art, ob nun gut oder schlecht, ist in jedem Fall, wie der Name schon sagt, Werbung. Und sollten nur 10 Leute aufgrund der Annonce mehr gekommen sein, so hat sich sein Einsatz mehr als gelohnt.

Vielen Dank!!